Regest: Auf das Ansuchen des Schauspieldirektors Doebbelin an den König, in Charlottenburg Theatervorstellungen geben zu können, sei ihm die Erlaubnis unter der Voraussetzung erteilt worden, dass er in Folge seines Privilegs dazu berechtigt sei. Da diesem Privileg als auch dem mit Doebblins geschiedener Ehefrau geschlossenem Vergleich Modifikationen beigefügt worden seien, erhalte I. diese hiermit.
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