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Regest: FW III. teile D. auf seinen Antrag vom 15. April, im Mai in Charlottenburg in der Reitbahn seine Bühne eröffnen zu dürfen, mit, dass es keiner Erlaubnis bedürfe, solange die Direktion des Nationaltheaters D. die Konzession zum Spielen nicht entziehe. Wegen Benutzung der Reitbahn müsse D. sich jedoch an die Charlottenburger Garnison und den Stallmeister Graf von Lindenau wenden.
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