Regest: Antwort auf das Ersuchen der Theaterdirektion, die Verkäufer von Kuchen, Früchten usw. an den Türen durch die Wachen wegweisen zu lassen. Der Polizeidiener habe den Auftrag, jene „Höker“, die sich auf den Treppen vor dem Schauspielhaus aufhielten, wegzuweisen. Was das Innere des Schauspielhauses angehe, liege es jedoch „außer den Gränzen unserer Gerichtsbarkeit, wirken zu dürfen. Dies hängt von der Wache ab, welche von gedachter Hochlöbl. Direction nur requiriert werden darf. Eben so wenig können wir auch diese Verkäufer ganz aus der Gegend des Schauspielhauses vertreiben, da es größtentheils Soldatenfrauen sind, welche ihrer Nahrung nachgehen.“
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