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Regest: Nach Klagen des Konditors im neuen Schauspielhaus, Herrn Reibedanz, sowie aus dem Publikum ersucht die Direktion des Nationaltheaters das Polizeidirektorium, die Wachen anzuweisen, dass der Verkauf „von Früchten, Kuchen und dergleichen, welche mehrere Frauen und Jungen an den Eingangsthüren des Königl. Schauspielhauses treiben“, zu unterbinden. Durch die Verkäufer würden die Geschäfte von Reibedanz, der eine ansehnliche Pacht zahle, beschädigt; außerdem seien die meist minderwertigen Angebote an den Türen für die Besucher eine große Belästigung.

Zitierhinweis

An Friedrich Philipp von Eisenberg (Polizeidirektorium). Berlin, 19. März 1802. Freitag (Regest). Bearb. v. Markus Bernauer. In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 12 vom 20.08.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v12/A0004347


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