Regest: Zu Folge der Genehmigung des Königs, im Opernhaus vier Vorstellungen geben zu können, bitte I., die dazu nötigen Verabredungen mit dem Personal vornehmen zu können.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.