Regest:
Dankt für die Billigung der vorgelegten
Vgl. Instruktion.
[Schließen]Instruktion des wachhabenden
Offiziers. In Potsdam habe man einen Druck
nicht für nötig befunden, nur die Bekanntgabe. I. hält hingegen den Druck für
nötig, überlässt die Entscheidung aber M.
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