Achtung! Bei diesem Dokument handelt es sich um die archivierte Version 6 vom 31.08.2018. Zur aktuellen Version 13 vom 17.06.2022 gelangen Sie hier.
Regest: I. genehmigt U. Urlaub vom 14. August bis zum 14. September. Sein Gehalt für diese Zeit kann ihm auf Verlangen am 14. August ausbezahlt werden.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.