Regest: Der Musiker F. vom Orchester des Nationaltheaters sei durch sein abwechselndes und ungewisses Befinden sowie auf Grund seiner abnehmenden Kräfte seit langer Zeit für den Dienst unfähig. Die Direktion habe das pflichtgemäß dem König gemeldet und um eine Pension gebeten. F. werde mitgeteilt, dass die Pension genehmigt und die Theaterkasse angewiesen sei, die Pension in Höhe von 2 Talern wöchentlich auszuzahlen.
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