Achtung! Bei diesem Dokument handelt es sich um die archivierte Version 8 vom 29.04.2019. Zur aktuellen Version 14 vom 09.05.2023 gelangen Sie hier.
Regest: Der Musiker F. vom Orchester des Nationaltheaters sei durch sein abwechselndes und ungewisses Befinden sowie auf Grund seiner abnehmenden Kräfte seit langer Zeit für den Dienst unfähig. Die Direktion habe das pflichtgemäß dem König gemeldet und um eine Pension gebeten. F. werde mitgeteilt, dass die Pension genehmigt und die Theaterkasse angewiesen sei, die Pension in Höhe von 2 Talern wöchentlich auszuzahlen.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.