Regest:
W. ehre I.s hohen Künstlergenius, der wie ein reißender Strom alles mit sich
fortwälze, auch dann, wenn er W. Unrecht tue. W. sei gestern aus folgenden Gründen nicht im Orchester
gewesen: 1. habe er die Wirkung seiner Musik aus der Entfernung beurteilen
wollen. Er habe aus der Entfernung viel gehört, was er schon in seinem Kopf
geändert habe und auf dem Papier ändern werde. 2., weil ihm das Publikum bei der
Es handelt sich um die Aufführung des Stückes
Regulus am 24. Februar 1802, am 26.2.
wurde es wiederholt. Weber hatte zu dem Stück eine Ouverture und die
Musik für die Zwischenakte komponiert.
[Schließen]ersten Vorstellung so gering geachtet habe, man verdiene eine solche Misshandlung nicht. 3.
W. wolle nie wieder eine Ouverture oder einen Zwischenakt machen, auch wenn
alles Glück seines Lebens davon abhängen würde. Ausgenommen I.s Kunstprodukte. –
Was das Orchester betreffe, so habe sich Herr Pregel undiszipliniert verhalten. Pregel sei erst an seinen
Platz gegangen, als der Vorhang gefallen war. I. dürfe diesen großen Fehler
nicht hinnehmen, Pregel müsse bestraft
werden. – W. sei weit davon entfernt, sich zu verteidigen, es sei jedoch hart
für ihn, von I. zu hören, dass das Orchester
noch nie I.s Wünsche erfüllt habe. Man müsse zwischen bösem Willen, Stumpfsinn
und Unachtsamkeit unterscheiden. Das Orchester tue viel und erfülle ohne Murren
seine Pflicht. I. sei nicht dabei, wenn dem Kontrabassisten der Bogen aus der
Hand falle oder wenn die Blasinstrumente sich beklagten. Wechselweise seien die
Waldhörner krank. Erst Lehmann, jetzt
Richter. König habe schon mehrmals erklärt, nicht mehr blasen zu können.
Westenholz sei ungehalten. Der gestrige
Vorfall liege an der Unachtsamkeit und deshalb müsse bestraft werden. W. sei
sehr gekränkt, er verdiene nicht, dass I. so gegen ihn auffahre.
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