Regest: Nachdem D. im heutigen Intelligenzblatt die nicht bei ihm gedruckte Beilage „Über die Eröffnung des neuen Schauspielhauses“ vorgefunden habe, sehe sich D. gezwungen, I. mitzuteilen, dass es sich dabei um einen Eingriff in sein Privileg handele. D. habe auch erfahren, dass schon andere Druckarbeiten, welche Bezug auf das neue Schauspielhaus hätten und die von der Theaterkasse bezahlt worden seien, in einer anderen Druckerei gedruckt worden wären. D. bitte gehorsamst, in Zukunft solche Arbeiten nur bei ihm anfertigen zu lassen. Die Theaterdirektion könne sich bisher über ihn nicht beschweren. Die Theaterzettel und Arienbücher habe er immer pünktlich und zu einem billigen Preis geliefert. D. habe wegen der Papierpreise davon keinen Gewinn.
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