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Regest: Auf die im Brief vom 27. Februar erhobene Forderung von E., dass Herr und Frau E. alle zwei Jahre ein Benefiz und im dazwischenliegendem Jahr eine Gratifikation erhalten möge, sei folgendes zu sagen: Die Direktion wolle an den König einen Antrag auf ein zweijähriges Benefiz stellen. Des Weiteren biete sie einen dreijährigen Vertrag für das Ehepaar E. an.
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