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Regest: Nachdem Herr und Frau Eunicke der Direktion erklärt hätten, dass sie gegen eine wöchentliche Zulage von 2 Talern für jeden und ein zweijähriges Benefiz ihr hiesiges Engagement fortsetzen wollten, habe die Direktion darüber dem König Mitteilung erstattet. Der König habe folgende Antwort gegeben: Herrn und Madame Eunicke werde eine jährliche Zulage von 104 Talern bewilligt und, wenn beide in ihrer Kunst mit Fleiß fortfahren, ihnen von Zeit zu Zeit ein Benefizvorstellung zugebilligt. Aus Grundsätzen könne ihnen jedoch nicht ein zweijähriges Benefiz zugesichert werden. Daraufhin hätten die Eunickes erklärt, dass sie aus Sorge für ihre zahlreiche Familie, ein auswärtiges Engagement annehmen müssten. Nun sei man mit den Eunickes aber übereingekommen, dass sie, im Falle ihnen vom König alle zwei Jahre ein Benefiz verweigert würde, sie gemeinschaftlich 400 Taler erhielten. Die Direktion gehe diese Bedingung vertragsmäßig ein. – Es sei von Seiten des Theaters nur billig, dass Herr und Madame Eunicke, so lange beide ihr Talent mit Fleiß zum Besten des Theaters und zum Vergnügen des Publikums ausübten, unterstützt würden, wie auch andererseits die Eunickes es billigen müssten, dass sie diesen Vorteilen entsagten, wenn eine Verminderung ihres Talents einträte.

Zitierhinweis

An Johann Friedrich und Maria Therese Eunicke. Berlin, 21. April 1802. Mittwoch (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 6 vom 31.08.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v6/A0003613


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