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Regest: L. müsse die empfangenen 15 Taler Vorschuss nicht zurückzahlen. Die Direktion billige L.s Wunsch, ein Benefiz zu erhalten, da L. seine Ausbildung mit Fleiß vorangebracht habe. Zur Zeit sei es jedoch nicht möglich, zu sagen, wann L. das Benefiz erhalte.
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