Regest: Es verstehe sich von selbst, dass R. zurücktrete, wenn ein Künstler, wie es der Königliche Kammermusikus Schick sei, das Orchester des Nationaltheaters unterstütze. Das sei R. der Anordnung und dem Talent des Herrn Schick schuldig. Sollte R. diese Selbstkenntnis nicht haben, müsse man Verfügungen gegen ihn treffen. Wegen der verlangten Gratifikation wolle I. bei Musikdirektor Weber einen Bericht anfordern.
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