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Regest: Die Mitglieder des Orchesters fühlten sich durch die Anweisung, sich Billets (Freibillets) holen zu müssen, zurückgesetzt, weil diese Anweisung nicht alle, die zum Hause gehörten, betreffe. Die Mitglieder des Orchesters bäten um gleiche Rechte, so dass sich ihre Frauen selbst ein Billet ausfertigen könnten, um das Schauspiel besuchen zu können. Der Musikdirektor hätte diese Zurücksetzung übrigens gleich zurückweisen müssen. Sie seien mit dem Musikdirektor nicht zufrieden, der sie schlecht behandle und bei jedem Wortwechsel drohe, den betreffenden Musiker zu entlassen. Bei den Proben zum Stück Mitternachtsstunde, sei Weber ungehörig gewesen. Auch verlange der Musikdirektor bei jeder Krankheit ein Attest von einem Doktor. Es gebe aber keinen Doktor für das Orchester und einen Hausdoktor könne sich nicht jeder leisten.

Zitierhinweis

Von den Mitgliedern des Orchesters des Königlichen Berliner Nationaltheaters. Berlin, 7. Oktober 1799. Montag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 6 vom 31.08.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v6/A0003442


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