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Regest: Der König habe dem Gesuch des Schauspielers Zimmerle und der Sängerin Boehm, das Theater Ende Mai verlassen zu können, unter der Bedingung stattgegeben, dass sie „aller fernern Ansprüche an das Königliche National Theater“ entsagten. Wenn sie den beigefügten „Stempelbogen“ unterschreiben, werde ihnen die verlangte „Halbjahresbesoldung“ ausgezahlt.

Zitierhinweis

An Karl Zimmerle und Elisabeth Boehm. Berlin, 6. April 1799. Mittwoch (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 12 vom 20.08.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v12/A0003116


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