Regest: Der beim Königlichen Nationaltheater als „LampenAufseher“ beschäftigte Johann Friederich Betzin habe sich bei einem Termin in der Nachlasssache des Gastwirtes Mahlow ungebührlich benommen. Der Justitzrat Becker habe sich genötigt gefunden, Betzin in der Hausvogtei arretieren zu lassen. In der Anlage erhalte die Direktion des Königlichen Nationaltheaters ein Protokoll. Da Betzin Illuminator im Theater sei, unterstehe er der Jurisdiktion des Kammergerichts. Das Protokoll ist von Haberland, Neumann, Krüger, Becker und Rindler unterzeichnet.
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