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Regest: Jacobi habe über N. Klage geführt, da N. es ablehne, weiterhin abends die Tageseinnahmen bei Jacobi abzuliefern. N. werde ermahnt, diesen Dienst weiterhin auszuführen. Da N. für die Garten- und Theaterarbeiten kräftig genug sei, habe er auch genug Kraft, den Geldbeutel mit den 200 bis 300 Reichstalern Münzen zu tragen. Im Übrigen richte sich das Wegtragen des Geldbeutels nach dem Abschluss der Kasse und nicht nach dem Nachhausegehen des N.
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