Regest: Nach näherer Vernehmung des Schauspielers Bethmann habe dieser I. einen Brief F.s vorgezeigt, dessen Inhalt sehr beleidigend sei und eine Injurienklage hätte veranlassen können. Da aber Unarten auf den zurückfielen, der sie veranlasst habe, wolle Bethmann auf eine Klage verzichten und über die Beleidigung mit Gleichgültigkeit hinwegsehen.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.