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Regest: Der Schauspieler Bethmann habe ihn, einen jüdischen Kaufmann, vor einem halben Jahr gebeten, für seinen eigenen Bedarf und auf seine Rechnung Halstücher und Strümpfe von der Messe zu besorgen. Als F. die Sachen übergab, habe er jedoch kein Geld erhalten. Nach mehrmaliger mündlicher Ermahnung habe er einen Brief geschrieben. Statt einer Antwort wurde er am Abend des 16. vom Parterre zum Kastelan Leist gerufen. Dort waren bereits Herr Langhans junior, Herr Eisendecher sowie Herr Leist und dessen Frau. Schließlich sei auch Bethmann gekommen und habe geschrien: „Was für ein Hundsfot hat wohl dieses Billet geschrieben?“ F. sei daraufhin gegangen. Gestern habe ihn Bethmann in seiner Loge im Theater bedrängt und beleidigt. F. bitte I., Bethmann mitzuteilen, dass dieser sich bei gesetzlicher Ahndung aller ferneren Beleidigungen, seien es unzulässige Gebärden oder verbale Injurien, enthalten möge.
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