Achtung! Bei diesem Dokument handelt es sich um die archivierte Version 11 vom 10.02.2021. Zur aktuellen Version 14 vom 09.05.2023 gelangen Sie hier.
| 1Da der gegenwärtigen Allergnädigst angeordneten Verwaltung des Königl. Nationaltheaters durch mündliche Uebertragung, denn in den vorhandenen Akten findet sich nichts, was auf die Potsdamschen VergütigungsGelder einen deutlichen Bezug hätte, bekannt geworden, daß Se. Königliche Majestät ehedem für eine große Oper in Potsdam 200 Rthlr, für eine kleine 150 rthlr, und für ein Stück 100 Rthlr AusfallGelder an die TheaterKasse des nationalTheaters zu zahlen Allergnädigst angewiesen haben, woraus der sogenannte Potsdamsche VergütungsFond enstanden war, wovon die vorhandenen Rechnungen und Papiere bei Antritt der gegenwärtigen Direktion sogleich dem H Geh. OberFinanz Rath Baumgarten zur Monierung übegeben worden sind; bis jezt für die beiden Vorstellungen zu Potsdam vom 11ten und 17ten May a. C. ohnerachtet zweimaliger schriftlicher Vorstellungen der Direktion, keine VergütungsGelder nach Resolution erfolgt ist und auch wahrscheinlich nicht erfolgen möchte: so findet die gegenwärtige Verwaltung der GeneralDirektion des Königl. NationalTheaters es nothwendig, dieses zu ihrer Legitimation bei Königlicher HaupttheaterKasse niederzulegen.
Berlin den 20ten May 1797
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.
- Version 1 vom 11.08.2017
- Version 2 vom 19.10.2017
- Version 3 vom 12.01.2018
- Version 4 vom 14.02.2018
- Version 5 vom 08.05.2018
- Version 6 vom 31.08.2018
- Version 7 vom 17.12.2018
- Version 8 vom 29.04.2019
- Version 9 vom 10.12.2019
- Version 10 vom 28.08.2020
- Version 11 vom 10.02.2021
- Version 12 vom 20.08.2021
- Version 13 vom 17.06.2022
- Version 14 vom 09.05.2023