Achtung! Bei diesem Dokument handelt es sich um die archivierte Version 9 vom 10.12.2019. Zur aktuellen Version 14 vom 09.05.2023 gelangen Sie hier.

Regest: Trotz der „Nicht-Aufkündigung“ des Berliner Kontrakts durch den Schauspieler Beschort und der „Gegenrede seiner Gattin seien die Frankfurter Ansprüche gerecht. Man würde es der Frankfurter Bühne nicht verargen können, wenn sie auf Einhaltung des Vertrages bestehe. Das Frankfurter Theater erleide einen Verlust, da Beschorts Ruf als Künstler und als moralischer Mensch groß sei. Man wolle aber aus Schonung für Beschort nachgeben, auch weil der König ihn gern spielen sehe, vor allem aber wegen des in Aussicht gestellten „freundschaftlichen Einverständnisses“ zwischen beiden Bühnen. So würden in Zukunft Zwischenfälle dieser Art verhindert. Der ehemals Frankfurter Sänger Hübsch würde dann in Berlin keine Anstellung gefunden haben.

Zitierhinweis

Von Johann Georg Grambs. Frankfurt am Main, 10. Februar 1798. Samstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 9 vom 10.12.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v9/A0000574


Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.

https://iffland.bbaw.de/A0000574