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Regest: I. teil mit, dass das Haus Cornelius Hesse eine Geldforderung an ihn wegen des Stuttgarter Engagements für Dem. Böheim mache. Das sei aber nicht richtig. Deshalb habe er "diese Papiere zurückgegeben". Dem Brief sind die Vorderung von Hesse (11. Oktober 1804) und die eines Stuttgarter Hauses (7. September 1804) beigefügt.

Zitierhinweis

An Ulrich Leberecht von Mandelsloh. Berlin, 13. Oktober 1804. Samstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 5 vom 08.05.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v5/A0000472


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