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Regest: C. rechtfertigt die Übersetzung eines Gedichtes über die Schauspielerin Unzelmann, das in der ehemals großen französischen Gesellschaft in Berlin kursiert sei. Man habe ihn gebeten, es ins Französische zu übersetzen. Drei Umstände bewiesen, dass er nicht die Absicht gehabt habe, die Unzelmann zu choquieren. 1. Er habe auch ein Gedicht über den Kardinal Richelieu gemacht, 2. er habe das Gedicht der Unzelmann persönlich überbracht, 3. die Zweideutigkeiten im Deutschen habe er nicht übersetzt. C. beklagt, dass ihn Jacobi wochenlang wegen eines Honorars hingehalten habe.
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