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Regest: I. verbietet der „Königlichen Tänzerin Dem. Strahl“ im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung außerhalb ihres Engagements auf dem Nationaltheater zu erscheinen. Andernfalls sehe er sich genötigt, dem „Directeur des Spectacles, Freiherrn von der Reck davon Anzeige zu machen.

Zitierhinweis

An Demoiselle Strahl. Berlin, 12. März 1805. Wochentag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 5 vom 08.05.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v5/A0000304


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