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Regest: I. verbietet der „Königlichen Tänzerin Dem. Strahl“ im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung außerhalb ihres Engagements auf dem Nationaltheater zu erscheinen. Andernfalls sehe er sich genötigt, dem „Directeur des Spectacles, Freiherrn von der Reck“ davon Anzeige zu machen.
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