An Johann Friedrich und Therese Eunicke. Berlin, 21. April 1802.
Mittwoch
Nachdem Herr und Frau Eunicke der Direktion erklärt hätten, dass sie gegen eine
wöchentliche Zulage von 2 Talern für jeden und ein zweijähriges Benefiz ihr
hiesiges Engagement fortsetzen wollten, habe die Direktion darüber dem König Mitteilung erstattet. Der König habe
folgende Antwort gegeben: Herrn und Madame Eunicke werde eine jährliche Zulage
von 104 Talern bewilligt und, wenn beide in ihrer Kunst mit Fleiß fortfahren,
ihnen von Zeit zu Zeit ein Benefizvorstellung zugebilligt. Aus Grundsätzen könne
ihnen jedoch nicht ein zweijähriges Benefiz zugesichert werden. Daraufhin hätten
die Eunickes erklärt, dass sie aus Sorge für ihre zahlreiche Familie, ein
auswärtiges Engagement annehmen müssten. Nun sei man mit den Eunickes aber
übereingekommen, dass sie, im Falle ihnen vom König alle zwei Jahre ein Benefiz
verweigert würde, sie gemeinschaftlich 400 Taler erhielten. Die Direktion gehe
diese Bedingung vertragsmäßig ein.
– Es sei von Seiten des Theaters nur billig, dass Herr und Madame Eunicke,
so lange beide ihr Talent mit Fleiß zum Besten des Theaters und zum Vergnügen
des Publikums ausübten, unterstützt würden, wie auch andererseits die Eunickes
es billigen müssten, dass sie diesen Vorteilen entsagten, wenn eine Verminderung
ihres Talents einträte.