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Übersicht der Korrespondenz
mit August Wilhelm Iffland

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Von Polizeidirektorium. Berlin, 8. Februar 1803. Dienstag

Nach bisherigen Grundsätzen dürfen Aufführungen von Privattheatern nicht in der Wohnung eines Bierschenks oder dem Wirt eines Tanzbodens stattfinden. Eine andere Einschränkung hinsichtlich des Lokals sei bisher nicht vorgenommen worden. In dieser Hinsicht habe die Privattheatergesellschaft Minerva die Erlaubnis, im Lichtenau'schen Palais zu spielen. Indes sei dem Polizeikommissar des Reviers aufgetragen worden, darauf zu achten, dass außer den Mitgliedern der Gesellschaft niemand für Bezahlung zu den Vorstellungen zugelassen werde. Des Weiteren habe man von dem Fall dem Generaldirektorium Bericht erstattet. Das Schreiben ist von Eisenberg und Brandhorst unterschrieben

An die Polizeidirektion. Berlin, 11. Februar 1803. Freitag

Empfangsbestätigung des Schreibens vom 18. Januar, von dem sogleich Abschriften angefertigt worden seien. Morgen werde das Schreiben dem Architekten des Hauses übermittelt werden.

An Carl Gotthard Langhans. Berlin, 12. Februar 1802. Samstag

Die hiesige Polizeidirektion habe vor acht Wochen um Auskunft über die getroffenen Vorkehrungen gegen Feuer gebeten und diese erhalten. Jetzt habe I. wiederum Antwort bekommen. I. habe der Polizeidirektion gestern geschrieben, dass L. darüber informiert werde. Als Beilage folge der Erlass der Polizeidirektion.

Von Otto Carl Friedrich Graf von Voß. Berlin, 16. Februar 1803. Mittwoch

Der König habe die in der Eingabe vom 4. angeführten Gründe zur Beschränkung der sogenannten Liebhabertheater nicht unerheblich gefunden. Da bei der Vermehrung der Liebhabertheater Nachteile für die Theaterkasse und Missbräuche für die Moralität zu besorgen seien, wolle man die Aufführungen in gemieteten Sälen nicht mehr gestatten. Die nähere Bestimmung entnehme man der Abschrift des heute an das Polizeidirektorium ergangenen Reskriptes.

Von Brandt. Berlin, 12. März 1803. Samstag

Dank für I.s Schreiben vom 7. Februar. Am 10. Februar habe man vom Polizeidirektorium die Erlaubnis zum Spielen bekommen. Zwar habe man die Auflage erhalten, ein anderes Lokal zu suchen, da es in einem öffentlichen Biersaal nicht gestattet sei, Theater zu spielen. B. wolle aber seine Wirtschaft aufgeben, so dass sein Bierhaus in ein Privathaus verwandelt werde. Der Polizeikommissar habe B. berichtet, dass nach der Verordnung von 1791 es Privattheatergesellschaften nicht erlaubt sei, einen Saal zu mieten. Da B. in Erfahrung gebracht habe, dass Gesellschaften dann zugelassen würden, wenn sie nachweisen könnten, dass die Spielstätte ihr Eigentum sei, wolle B. nachfragen, ob er das Haus zu diesem Zweck kaufen dürfe.

Vom Polizeidirektorium. Berlin, 20. März 1803. Sonntag

I. werde ersucht, die Anmerkungen der Architekten (Langhans, Moser) zur Beförderung der Feuersicherheit im Schauspielhaus zu schicken. Der Brief ist von Eisenberg und Brandhorst unterzeichnet.

An das Polizeidirektorium (?). Berlin, 22. Mai 1803. Dienstag

Um die Sicherheit des Publikums im gerade vollendeten Bau des Schauspielhauses zu gewähren und einer von Herrn Grafen von Schulenburg gemachten Äußerung nachzukommen, wolle I. an die Gewitterleiter erinnern und um Genehmigung des Kontrakts mit dem Schornsteinfeger bitten.

An das Polizeidirektorium. Berlin. 26. März 1803. Samstag

Die Antwort der Architekten (Langhans, Moser) sei noch nicht eingegangen, man habe nochmals an sie geschrieben.

An Carl Gotthard Langhans und Johann George Moser. Berlin, 26. März 1803. Samstag

I. schicke den gestrigen Erlass des Polizeidirektoriums hinsichtlich der Feuersicherheit und bitte um dessen Befolgung. I. sei die Pflichterfüllung bei diesem Gegenstand wichtig.

Von Carl Gotthard Langhans und Johann George Moser. Berlin, 27. März 1803. Sonntag

Detaillierte Antwort auf die von der Polizeidirektion gemachten Bemerkungen zur Feuersicherheit im Schauspielhaus. Z. B.: Alle beim Theater angestellten Arbeiter müssen sich bisher durch Feuerzettel legitimieren. Man sollte stattdessen blecherne Marken ausgeben. Nehme das Feuer so überhand, dass die Löschmaschinen nicht benutzt werden können, sei auch von außen keine Hilfe möglich. An den Ecken des Hauses Brunnen zu bohren, sei nicht nötig, es gebe in der Nähe (von der Leipziger Straße bis zu den Linden und von der Wallstraße bis zur Kanonierstraße) genug Brunnen. Für die Wasserbehälter stehe im Winter Steinsalz zu Verfügung, damit diese nicht einfrieren. Man müsse zugeben, dass das Dach, wenn es brenne, schwer zu löschen sei. Es sei aber nicht sinnvoll, Türme an den Ecken zu bauen, weil sich wegen der entstehenden Rauchentwicklung keiner darin aufhalten könnte. Beim Bau des Hauses sei darauf geachtet worden, dass die Haupttreppe in massive Wände eingelassen worden sei.

Von Johann Christian Franz. Berlin, 28. März 1803. Montag

Dankt für die durch Rendant Jacobi erfolgte großzügige Abrechnung seiner Benefizvorstellung . Um seine schwierige Lage zu verbessern, wolle er eine Bitte vortragen. Im vergangenen Sommer habe F. eine Einladung nach Leipzig erhalten. F. sollte dort einige Rollen spielen und ein Konzert geben. F.s Armbruch habe die Reise verhindert. Jetzt würde er gern die Verhandlungen mit Seconda wieder aufnehmen.

Von Otto Carl Friedrich Graf von Voß. Berlin, 6. April 1803. Mittwoch

Der König habe zwar in seiner Bekanntmachung vom 16. Februar bestätigt, dass es Privattheatern nicht erlaubt sei, in gemieteten Sälen zu spielen, jedoch sei es billig, für die seit Jahren bestehende Privattheatergesellschaft Urania eine Ausnahme zu machen. Diese Gesellschaft habe seit November 1796 die schriftlicher Erlaubnis des Direktoriums, zu ihren Vorstellungen einen Saal zu mieten.

An Bernhard Anselm Weber. Berlin, 7. April 1803. Donnerstag

Auf Veranlassung des Polizeidirektoriums und aus Notwenigkeit der Sache, werde W. bekannt gemacht, dass er sich bei jedem in der Friedrichstadt ausbrechenden Feuer im Theater einfinden müsse und es nicht eher verlassen dürfe, bis Gewissheit bestehe, dass das Theater nicht in Gefahr sei. W. möge Seidel darüber informieren.

Vom Polizeidirektorium. Berlin, 7. Mai 1803. Samstag

Bitte um Mitteilung der Antwort der Architekten (Langhans und Moser) in Bezug auf die Feuersicherheit. Das Schreiben ist von Eisenberg und Brandhorst gezeichnet.

An Leist. Berlin, 22. Mai 1803. Sonntag

L. werde beauftragt, bei einem im Quartier des Schauspielhauses ausbrechenden Feuer den Sekretär Pauly rufen zu lassen. Pauly werde dann die weiteren Verfügungen treffen.

Vom Polizeidirektorium. Berlin, 11. August 1803. Donnerstag

Das königliche Gouvernement befinde die getroffenen Maßnahme zur Feuersicherheit des Nationaltheaters für gut und zweckmäßig. Das Polizeidirektorium selbst sei mit den Vorschlägen der Herren Architekten einverstanden. Man wolle aber einige Bemerkungen machen. Es folgen mehrere Bedenken. Z. B.: Man glaube nicht, dass die Zuschauer schon nach fünf Minuten nach Ausbruch eines Feuers das Gebäude geräumt haben werden, da Panik entstehen würde. Deshalb müssten die wachhabenden Offiziere und Polizeibeamten Gedränge verhindern. Die vorgeschlagenen Brunnen sollen nicht an den Ecken des Hauses, wohl aber in der Nähe angelegt werden. Man wünsche, dass von unten bis auf den Boden zu den Maschinen eine steinerne Treppe gebaut werde, wundere sich überhaupt, dass nicht überall steinerne Treppen gebaut worden seien. Von einem blinden Feueralarm verspreche man sich keinen Nutzen. Der Nachtwächter im Schauspielhaus solle alle Stunde von der Dachluke dem Stadtwächter des Gendarmenmarkts durch ein Pfeifen ein Zeichen geben, dass er die Kontrolle im Hause erledigt habe. Die Feuervisitationen müssten mindestens einmal im Quartal durchgeführt werden. Das Schreiben ist von Eisenberg und Hafemann unterzeichnet.

Von Johann Christian Franz. Berlin-Moabit, 22. August 1803. Montag

Bitte um einen mündliche Unterredung.

Von Carl Gotthard Langhans und Johann George Moser. Berlin, 25. September 1803. Sonntag

Als Antwort auf I.s Brief vom 19. August sende man in Betreff der Anfragen vom Polizeidirektorium die beiliegende Entgegnung.

Von Johann Christian Franz. Berlin-Moabit, 26. September 1803. Montag

Der Kaufmann Dannenberg habe F. angekündigt, die bei ihm in Versaz stehenden Sachen zu verkaufen, wenn F. sie nicht bis 1. Oktober einlöse. F. bitte um 250 Reichstaler und um die Erlaubnis, diese Sachen vorläufig in der Garderobe zu deponieren .

Von Johann Christian Franz. Berlin-Moabit. 27. September 1803. Dienstag

F.s Frau, die bald entbinden werde, liege an einer schlimmen Brustkrankheit darnieder. F.s Lage habe es notwendig gemacht, dass er sich von Rendant Jacobi einen Vorschuss habe geben lassen. Weil er damit nicht ausreichte, habe F. seinen Sohn letzte Nacht zu Eysig geschickt, um nochmals Geld zu erbitten. F. müsse wegen der Brustkrankheit der Frau eine Amme aus der Charité kommen lassen. Aber sein Sohn habe kein Geld bekommen. In dieser Situation habe er die neue Singpartie der Oper, die am 16. Oktober gegeben werden soll, erhalten. Die Partie sei sehr schwer. Die Gesetzgebung erlaube, dass F. Einwände vorbringen könne. Das habe er gemacht. F. danke für I.s Glaube an sein Talent.

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