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Übersicht der Korrespondenz
mit August Wilhelm Iffland im Jahr 1803

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An Bernhard Anselm Weber. Berlin, 7. April 1803. Donnerstag

Auf Veranlassung des Polizeidirektoriums und aus Notwenigkeit der Sache, werde W. bekannt gemacht, dass er sich bei jedem in der Friedrichstadt ausbrechenden Feuer im Theater einfinden müsse und es nicht eher verlassen dürfe, bis Gewissheit bestehe, dass das Theater nicht in Gefahr sei. W. möge Seidel darüber informieren.

Vom Polizeidirektorium. Berlin, 7. Mai 1803. Samstag

Bitte um Mitteilung der Antwort der Architekten (Langhans und Moser) in Bezug auf die Feuersicherheit. Das Schreiben ist von Eisenberg und Brandhorst gezeichnet.

An Leist. Berlin, 22. Mai 1803. Sonntag

L. werde beauftragt, bei einem im Quartier des Schauspielhauses ausbrechenden Feuer den Sekretär Pauly rufen zu lassen. Pauly werde dann die weiteren Verfügungen treffen.

Vom Polizeidirektorium. Berlin, 11. August 1803. Donnerstag

Das königliche Gouvernement befinde die getroffenen Maßnahme zur Feuersicherheit des Nationaltheaters für gut und zweckmäßig. Das Polizeidirektorium selbst sei mit den Vorschlägen der Herren Architekten einverstanden. Man wolle aber einige Bemerkungen machen. Es folgen mehrere Bedenken. Z. B.: Man glaube nicht, dass die Zuschauer schon nach fünf Minuten nach Ausbruch eines Feuers das Gebäude geräumt haben werden, da Panik entstehen würde. Deshalb müssten die wachhabenden Offiziere und Polizeibeamten Gedränge verhindern. Die vorgeschlagenen Brunnen sollen nicht an den Ecken des Hauses, wohl aber in der Nähe angelegt werden. Man wünsche, dass von unten bis auf den Boden zu den Maschinen eine steinerne Treppe gebaut werde, wundere sich überhaupt, dass nicht überall steinerne Treppen gebaut worden seien. Von einem blinden Feueralarm verspreche man sich keinen Nutzen. Der Nachtwächter im Schauspielhaus solle alle Stunde von der Dachluke dem Stadtwächter des Gendarmenmarkts durch ein Pfeifen ein Zeichen geben, dass er die Kontrolle im Hause erledigt habe. Die Feuervisitationen müssten mindestens einmal im Quartal durchgeführt werden. Das Schreiben ist von Eisenberg und Hafemann unterzeichnet.

Von Johann Christian Franz. Berlin-Moabit, 22. August 1803. Montag

Bitte um einen mündliche Unterredung.

Von Carl Gotthard Langhans und Johann George Moser. Berlin, 25. September 1803. Sonntag

Als Antwort auf I.s Brief vom 19. August sende man in Betreff der Anfragen vom Polizeidirektorium die beiliegende Entgegnung.

Von Johann Christian Franz. Berlin-Moabit, 26. September 1803. Montag

Der Kaufmann Dannenberg habe F. angekündigt, die bei ihm in Versaz stehenden Sachen zu verkaufen, wenn F. sie nicht bis 1. Oktober einlöse. F. bitte um 250 Reichstaler und um die Erlaubnis, diese Sachen vorläufig in der Garderobe zu deponieren .

Von Johann Christian Franz. Berlin-Moabit. 27. September 1803. Dienstag

F.s Frau, die bald entbinden werde, liege an einer schlimmen Brustkrankheit darnieder. F.s Lage habe es notwendig gemacht, dass er sich von Rendant Jacobi einen Vorschuss habe geben lassen. Weil er damit nicht ausreichte, habe F. seinen Sohn letzte Nacht zu Eysig geschickt, um nochmals Geld zu erbitten. F. müsse wegen der Brustkrankheit der Frau eine Amme aus der Charité kommen lassen. Aber sein Sohn habe kein Geld bekommen. In dieser Situation habe er die neue Singpartie der Oper, die am 16. Oktober gegeben werden soll, erhalten. Die Partie sei sehr schwer. Die Gesetzgebung erlaube, dass F. Einwände vorbringen könne. Das habe er gemacht. F. danke für I.s Glaube an sein Talent.

Von Johann Christian Franz. Berlin, 29. September 1803. Donnerstag

F. sei von Pauly aufgefordert worden, seine Wünsche und Bedürfnisse mitzuteilen. Aufzählung sämtlicher Schulden, die sich auf 1312 Reichstaler betragen würden. Jetzt benötige F. sofort 75 Reichstaler, damit er seinen Beitrag für die Witwenkassen, für Zinsen und für Dienstboten bezahlen könne.

Von Johann Christian Franz. Berlin-Moabit, 1. Oktober 1803. Samstag

F. schmachte seit Jahren unter dem Druck der Dürftigkeit. Da F. jetzt mehrere Angebote habe, so dass er Gatten- und Vaterpflicht erfüllen könne, kündige er gemäß seinem Kontrakt vom 29. November 1791 zum 1. April 1804.

An Friederike Konradine Unzelmann. Berlin, 18. Oktober 1803. Dienstag

U. möge Schlegel I.s Wünsche in Betreff des Effekts mitteilen. I. mute Schlegel Arbeit zu. Für diese Mühe soll Sch. 25 Dukaten erhalten. Das Stück Julius Cäsar könne, so wie es jetzt ist, nicht wirken; werde das Stück der Bühne angepasst, werde es für Berlin ein Geschenk sein.

Von Johann Christian Franz. Berlin-Moabit, 30. Oktober 1803. Sonntag

Zufolge der Versicherung von Pauly soll in einigen Tagen das Arrangement wegen der Dannenberg'schen Pfandsachen stattfinden. Da F. wisse, dass der Verkauf 250 Reichstaler einbringen werde, F. der Kasse aber nur 200 Reichstaler abliefern müsse, bitte er zu den 25 versprochenen Reichstalern weitere 25. - Die Oper Der Talisman könne in das Repertoire aufgenommen werden, denn F. habe Zeit, die Rolle einzustudieren.

An Perroux. Berlin, 30. Oktober 1802. Sonntag

I. habe P.s Brief vom 28 erhalten und an den Sekretär des königlichen Kabinetts Niethe geschrieben, dass I. nicht dagegen habe, dass die Truppe 12 Vorstellungen gebe. I. erlaube sich, P. ein Abonnement für vier Personen für das Nationaltheater anzubieten.

An Methlow. Berlin, 18. November 1803. Freitag

Es habe weder in I.s Macht gestanden, die Liebhabertheater abzustellen, noch könne er sie wieder einführen. Die Direktion habe sich gegen den Gebrauch des Lichtenau'schen Theaters wenden müssen.

An das Polizeidirektorium. Berlin, 2. Dezember 1803. Freitag

Schreiben an das Polizeidirektorium wegen der Feuersicherheit. Es bezieht sich auf ein Schreiben des Direktoriums vom 11. August, auf welches Langhans und Moser am 24. September geantwortet haben. U. a. wird erwähnt, dass die Steintreppe zur Maschinerie gebaut werde, sobald es die Kräfte zuließen, die dafür erforderlich seien.

Von Johann Christian Franz. Berlin, vor 7. Dezember 1803

F. lade I. zu der am kommenden Freitag, dem 9., stattfindenden Taufe seines Sohnes in der Neuen Kirche am Gendarmenmarkt ein. Da F. nur drei Paten gewünscht habe, hoffe er auf Erfüllung seines Wunsches.

Von Johann Christian Franz. Berlin, 4. Dezember 1803. Sonntag

F. bitte darum, am Montag, dem 12., seine Musik zu der Oper Die Überraschung im Gelben Saal mit dem ganzen Orchester, dem Ensemble und dem Chor in Gegenwart der Direktion proben zu dürfen. F. habe alle Mitglieder bereits mit Erfolg gefragt.

An August Wilhelm Schlegel. Berlin, 6. Dezember 1803. Dienstag

I. schicke das Resultat der Aufsätze die ihm Sch. in Betreff der Aufführung von Julius Cäsar geschickt habe. Senatssitzung und Forum in einem Akt zu bringen, hieße eines aufopfern. I. bitte um schnelle Übersendung der Bearbeitung.

An Johann Christian Franz. Berlin, 7. Dezember 1803. Mittwoch

I. komme mit Vergnügen am Freitag in die neue Kirche, um die Taufzeugenstelle für F.s Sohn zu übernehmen . - I. nehme an der Komposition F.s Anteil, müsse wegen der Aufführung noch warten, bis das Repertoire feststehe. F. solle sich beeilen, die dem König vorzulegenden Papiere Pauly zu schicken.

Von Christian August Naumann. Berlin, 9. Dezember 1803. Freitag

N. bestätige, dass der Kammersänger und Schauspieler Franz ihn mit seiner Schuldenregulierung beauftragt habe. N. attestiere, dass die Abtragung der Schulden begonnen habe und in vier Jahren abgezahlt sein werde, wenn jährlich 250 Reichstaler getilgt würden.

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