Von Carl Reinhard. Berlin, 5. März 1803. Samstag
In R.s Engagementsangelegenheiten habe I. nie
verschwiegen, dass die Situation von R.s Frau in Berlin nicht so sein könne wie in Hannover. I. wisse, dass häusliche Verhältnisse
dadurch leicht untergraben würden. Diese Tatsache habe I. seiner Schwester in Hannover in einem Aufsatz mitgeteilt.
R. habe ihn gekannt und trotzdem die Punktation
angenommen. Da I. nichts Unangenehmeres und Zweckwidrigeres kenne, als dass
Leute zu einer Geistesarbeit gegen Weigerung und Willen oder gar mit Glauben, es
sei ihr Unglück, gedrängt werden, so würde I., wenn er allein zu entscheiden
hätte, R. von allen Verbindlichkeiten, nach Berlin zu kommen, entbinden. Nun
frage R. aber im Brief vom 24. Februar, wann er spätestens nach Berlin kommen
und ob R. für sechs Jahre engagiert werden könne. 1.) R. könne auch nach Ostern
kommen. 2.) I. müsse wegen des sechsjährigen Engagements den König fragen. R. solle mitteilen, ob R.s Frau mit
nach Berlin komme oder in Hannover bleibe.