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Übersicht der Korrespondenz
mit August Wilhelm Iffland

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Von Carl Steinberg. Königsberg, 16. Januar 1798. Dienstag

S. äußert seine Freude darüber, dass sich der König für das abgebrannte Königsberger Theater verwandt habe, und drückt die Hoffnung aus, einen reichhaltigen Ertrag von dem Benefiz zu erhalten. S. bittet I., die Einnahme an Herrn Strödel, Rendant des Interimsausschusses der Schauspielergesellschaft, zu schicken.

Von Friedrich Wilhelm III. Berlin, 20. Januar 1798. Samstag

[...]

An Friedrich Jonas Beschort. Berlin, 21. Januar 1798. Sonntag

Weil I. habe von B in der Zwischenzeit nichts gehört habe, sei an B. der Brief Nro 9 gesandt worden (vgl. Iffland an B., 7.1.1798).

Von Heinrich Wilhelm Lettow. Berlin, 22. Januar 1798. Montag

L. überschickt in der Anlage das erwartete Gutachten zum Schauspieler Beschort. L. stellt in dem Gutachten fest, dass das Engagement von Herrn und Frau Beschort in Berlin weiter bestehe, weil der hiesige Vertrag noch nicht beendet sei, da weder die Eheleute noch die Direktion gekündigt haben. Welche Rechte die Frankfurter Direktion habe, darum müsse sich die Berliner Direktion nicht bekümmern, schließlich habe diese auch nicht bei der hiesigen nachgefragt, ob selbige hier engagementfrey seien. Weder die Frankfurter Direktion noch die Eheleute Beschort hätten ein Fundament, um gegen I. beim Kammergericht zu klagen. L. wolle die Eheleute noch vernehmen.

An Wilhelm Heinrich Lettow. Berlin, 22. Januar 1798. Montag

Der König habe I. aufgefordert, Beschorts Vertragsangelegenheit in Bezug auf das Frankfurter Theater nach Recht und Billigkeit zu klären. L. möge sich dazu äußern.

Von Wilhelm Heinrich Lettow. Berlin, 22. Januar 1798. Montag

Gutatchen über den Rechtsstreit zwischen dem Frankfurter und dem Berliner Theater wegen des Schauspielers Beschort. L. schlägt vor, die Beschortschen Eheleute darüber zu vernehmen, wie der Vertrag zu Stande gekommen sei.

An Friedrich Wilhelm III. Berlin, 23. Januar 1798. Dienstag

Beschort habe den Zuredungen des Kaufmanns Bernard nachgegeben und in Frankfurt einen Vertrag unterschrieben. Jedoch habe Beschort seinen Vertrag in Berlin niemals förmlich aufgekündet, auch habe seine Ehefrau den Frankfurter Vertrag nicht unterschrieben. Der Berliner Vertrag bleibe also rechtsbestehend gültig. Der Frankfurter Direktion bleibe nur eine allenfalsige EntscheidungsKlage.

Von Wilhelm Heinrich Lettow. Berlin, 23. Januar 1798. Dienstag

I. ersehe aus dem beiliegenden Protokoll, wie es dazu gekommen sei, dass die Eheleute Beschort mit dem Frankfurter Theater einen Vertrag geschlossen haben. L. wolle an den König schreiben, dass die Beschortschen Eheleute mit dem hiesigenTheater in Verbindung bleiben wollen. Dem Frankfurter Theater schreibe L., dass die Uebereilung in Unterzeichnung des Contracts nicht rechtmäßig sei. Das Protokoll hält fest, dass der Schauspieler Beschort mit Herrn Bernard über ein Engagement am Frankfurter Theater verhandelt habe. B. habe dort einen Vertrag unterschrieben. Dieser Vertrag beziehe auch Beschorts Frau ein, die aber gar nicht gefragt worden sei. Das Protokoll ist von Beschort und Lettow unterzeichnet.

An die Oberdirektion des Theaters zu Frankfurt am Main. Berlin, 23. Januar 1798. Dienstag

I. teilt der Frankfurter Direktion mit, dass der Vertrag von Herrn und Frau Beschort in Berlin rechtmäßig sei, weil sie 1. nicht ein Vierteljahr vor Vertragsende gekündigt hätten, 2. weil Herr Beschort eine erhaltene Zulage angenommen habe, 3. weil das die Angaben aus dem beiliegenden Protokoll über den Hergang des Vertragsabschlusses beweisen. Des Weiteren wünsche der König, dass Beschort in Berlin bleibt. Beschort habe übereilt gehandelt, wolle aber jetzt in Berlin bleiben. I. hoffe, die Frankfurter Direktion verfahre mit Willfährigkeit, daraus könne ein Verhältnis entstehen, das für beide Seiten gleich verbindlich sei, so dass es in der Folge keine ähnlichen Fälle zwischen Berlin und Frankfurt geben werde.

An die Mitglieder des Orchesters des Berliner Nationaltheaters. Berlin, 31. Januar 1798. Mittwoch

I. lehnt ein jährliches Benefiz ab, weil die voriges Jahr ausgewirkten Gehaltsverbeßerungen des Orchestre das nicht zulassen. Er werde aber wegen der angeführten Ballettproben und wegen der besonderen Verwendung des Musikdirektors Weber den König um Gnade bitten.

Von Johann Georg Grambs. Frankfurt am Main, 10. Februar 1798. Samstag

Trotz der Nicht-Aufkündigung des Berliner Kontrakts durch den Schauspieler Beschort und der Gegenrede seiner Gattin seien die Frankfurter Ansprüche gerecht. Man würde es der Frankfurter Bühne nicht verargen können, wenn sie auf Einhaltung des Vertrages bestehe. Das Frankfurter Theater erleide einen Verlust, da Beschorts Ruf als Künstler und als moralischer Mensch groß sei. Man wolle aber aus Schonung für Beschort nachgeben, auch weil der König ihn gern spielen sehe, vor allem aber wegen des in Aussicht gestellten freundschaftlichen Einverständnisses zwischen beiden Bühnen. So würden in Zukunft Zwischenfälle dieser Art verhindert. Der ehemals Frankfurter Sänger Hübsch würde dann in Berlin keine Anstellung gefunden haben.

Von Anastasius Wilhelm Mencken. Berlin, 23. Februar 1798. Freitag

M. schreibe, weil der König wegen der Masernkrankheit sehr angegriffene Augen habe und Schonung bedürfe. I. möge prüfen, ob der Schauspieler Kaselitz, in der Annahme ein jährliches Benefiz zu erhalten, in seiner Heimat tatsächlich eine Versorgung ausgeschlagen hat. Wenn das stimme, solle er ein Benefiz erhalten.

An Gottfried Christian Kaselitz. Berlin, 25. Februar 1798. Sonntag

K. möge die auf sein an den König gerichtetes Gesuch nach einem jährlichen Benefiz geforderten Unterlagen einreichen. Er solle eine schriftliche Antwort und die nothwenigen OriginalBelege vorlegen.

Von Gottfried Christian Kaselitz. Berlin, 9. März 1798. Freitag

Die Judenbraut sei Unsinn und hier nicht zu spielen, auch Weiberlust bringe nichts ein. Er wolle andere Stücke vorschlagen, überlasse aber I. die Wahl: König Lear, Präsentirt das Gewehr, der Holzhammer oder die 3 Wünsche, Betrug und Aberglaube. Es sei besser, etwas altes gutes, als was schlechtes Neues zu wählen .

Von Joseph Karl Ambrosch. Berlin, 15. März 1798. Donnerstag

Die Rolle in Menschenhaß und Reue kann ich bis Freitag, wie Sie es bestimmt haben, gewiß liefern. Es kann also dies Stück ohne Hindernüß diesen Tag angesetzt werden.Gestern war ich bei Kaselitz und erkundigte mich, was er zu seinem Benefiz [...]

Von Joseph Karl Ambrosch. Berlin, 20. März 1798. Dienstag

A. befürchtet, dass sich die Realisierung seiner Benefizvorstellung verzögern wird. Er bittet, sie nicht in die Zeit der Leipziger Messe zu legen, weil seine Gönner dann dort wären und die Einnahme geringer ausfiele. Die Verzögerung liege an Herrn Kaselitz und an Herrn Weber. Da in der von Kaselitz gewählten Oper schon einige Schauspieler gespielt hätten, könnten die Proben bald beginnen, Kaseliz könnte sein Benefiz bald geben, so dass A.s Benefiz dann folgen könnte.

Von Joseph Karl Ambrosch. Berlin, 1. April 1798. Sonntag

Herr Weber habe ihm gesagt, dass Herr Unzelmann die Parthie des Pasquals noch nicht könne, obwohl er sie schon 14 Tage habe. Auf Herrn Labes' Nachfragen vertröste er immer, es sei noch Zeit. I. möge ihn ermahnen. Auch könne er diese Rolle übernehmen, dann würde Herr Beschort die seinige geben.

Von Carl Steinberg. Königsberg, 3. April 1798. Dienstag

S. bittet um baldige Durchführung des Benefizes für das abgebrannte Theater. Die jetzige Zeit sei in Königsberg für die Bühne die schlimmste. Die Einnahmen seien gering, die Mitglieder hätten schon 2 Wochen halbe Gage erhalten. Einen Teil des Benefizes habe er bestimmt für die Anschaffung der Opern Don Juan u. Axur. Weiteres Geld benötige er für andere Opern. Der preußische Adel habe zur Huldigung durch den Oberforstrat Jester bei I. ein Stück bestellt. Weil das Theater die Dekorationen anschließend behalten könne, bittet S. I., 4 oder 5 geschmackvolle Decorationen vorkommen zu lassen, die man anderweitig verwendenden könne.

Von Carl Steinberg. Königsberg, 24. April 1798. Dienstag

S. bittet nachdrücklich um das Benefiz für das Königsberger Theater, seine Mitglieder drängen, da er ihnen von I.s Versprechen berichtet habe. I. habe seine und seiner Geschwister und deren Kinder Wohlfahrt in den Händen.

Von Carl Steinberg. Königsberg, 19. Mai 1798. Samstag

Dankt I. und den Mitgliedern des Königlichen NationalTheaters für das Benefiz. Er habe die Gebrüder Behnecke in Berlin beauftragt, das Geld vom Secretär und CaßenRendanten Jacobi einzucaßiren. Fragt nach den Preisen verschiedener Stücke.

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