Regest: FW III. bewillige der Schauspielerin Fleck für die Erziehung ihrer Kinder jährlich 100 Taler für jedes der drei Kinder. Diese Bewilligung gelte nicht der Schauspielerin, sondern der Witwe und geschehe um des Verstorbenen Willen.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.