Regest: G. könne ein Gehalt von 1200 Reichstalern geben und versuchen, vom König einen Zuschuss von 300 Reichstalern zu erhalten, da sonst die Schick auch mehr fordern würde. Eine Benefiz könne I. nicht versprechen, weil der König keine wolle. I. dürfe nicht mehr versprechen, als er leisten könne. Sobald der König aus Schlesien zurück sei, wolle I. die Angelegenheit vortragen. Mit Baron von der Reck müsse G. sprechen, sobald G. hier sei, Graf von der Schulenburg sei auch dieser Meinung. Der Hof wünsche, dass G. nach Berlin komme.

Zitierhinweis

An Johann Georg Gern. Berlin, 23. August 1800. Samstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0009445


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