Regest: I. möge F. für das Dohmgericht in Brandenburg attestieren, dass F. seit dem Einmarsch der Franzosen im Oktober 1806 aus der Königlichen Hofstaatskasse sein Jahresgehalt von 400 Talern nicht erhalten habe. F.s Frau wolle morgen das Attest nach Brandenburg mitnehmen.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.