Regest: Z. und B. bedauern die Kündigung des Vertrages und weisen darauf hin, dass die Kündigung erst im Juli erfolgen könne, so dass der Vertrag bis 20. Januar 1796 laufe.

Zitierhinweis

Von Karl Zimmerle und Elisabeth Boehm an die Generaldirektion. Berlin, 13. Januar 1795. Dienstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0007045


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