Regest: Der Direktion sei es ein Vergnügen, B. als auch seiner Tochter ihre Zufriedenheit zu bezeugen, indem sie der Tochter wöchentlich 2 Reichstaler Gage auszahlen lasse.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.