Regest: Die Einrichtung eines Pensionsfonds für ausgediente Mitglieder sei weit gediehen. FW II. möge folgende Vorschläge bestätigen: 1. Neben den vier jährlich zu veranstaltenden Benefizvorstellungen für den Fonds soll jedes Mitglied von jedem Taler Gage drei Pfennig in den Fonds einzahlen. 2. Von Benefizvorstellungen für einzelne Mitglieder des Ensembles sollen 10 Reichstaler in den Fonds fließen. 3. von den geleisteten Beträgen dürfe kein Mitglied etwas zurückfordern können. Des Weiteren müsse geklärt werden, wer pensionsfähig sei und wie hoch die Pension ausfalle.

Zitierhinweis

Von der Generaldirektion an Friedrich Wilhelm II. von Preußen. Berlin, 17. Juni 1795. Mittwoch (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0006885


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