Regest: I. könne den verlangten Weggang des Musikers Keller, der in den Dienst des Prinzen treten wolle, nicht so schnell, wie gewünscht, erlauben. Die gesetzlich festgeschriebene Frist müsse eingehalten werden.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.