| 1Es wird auf Befehl hierdurch in Erinrung gebracht, daß Sittlichkeit u Ordnung damit andere nicht gehindert werden den Zweck zu erreichen um welchen sie das Schauspiel Hauß besuchen es erfordern, bey dem Anfange des Schauspiels die Hüte abzunehmen. Daß solches schon früher geschehen muß, wenn des Königes oder die Königin Majestät oder andere Personen von der Königlichen Familie erscheinen, solches versteht sich von selbst u bedarf keiner Erinrung.

Zitierhinweis

: Anweisung zum Abnehmen der Hüte im Theater. Berlin, Anfang Januar 1802. Bearb. v. Markus Bernauer. In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0004323


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