Regest: Die Haupttheaterkasse werde angewiesen, gegen die Anweisung des Arnsteinischen Hauses in Wien an das Levische Kontor zu Berlin für den Hofschauspieler Koch in Wien, der die Partituren der Opern Die Schwestern von Prag und Solimann besorgt und Auslagen gehabt habe, 26 Dukaten zu zahlen. – Mit Quittung des K. K. Hoftheater-Musik-Verlages in Wien über den Erhalt von 15 Dukaten für die Partitur der Oper Solimann.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.
- Version 1 vom 11.08.2017
- Version 2 vom 19.10.2017
- Version 3 vom 12.01.2018
- Version 4 vom 14.02.2018
- Version 5 vom 08.05.2018
- Version 6 vom 31.08.2018
- Version 7 vom 17.12.2018
- Version 8 vom 29.04.2019
- Version 9 vom 10.12.2019
- Version 10 vom 28.08.2020
- Version 11 vom 10.02.2021
- Version 12 vom 20.08.2021
- Version 13 vom 17.06.2022
- Version 14 vom 09.05.2023